Ich muss ja zugeben: Diese Nachricht zauberte mir ein Lächeln auf das Gesicht. Wie der Kölner „Express“ berichtet sah sich eine „Frauentausch“-Teilnehmerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Frau hatte mit ihrer Familie teilgenommen an dem allseits bekannten „RTL II“-Projekt „Frauentausch“. Sie empfand die Art und Weise, wie sie dargestellt wurde, als inakzeptabel und verlangte 15.000 Euro.
Und sie bekam Recht!
Das Berliner Landgericht untersagte der Produktionsfirma am Donnerstagabend, die bereits ausgestrahlte Sendung erneut zu veröffentlichen. Tut sie das doch, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.
Die Klägerin habe zwar eine Einwilligungserklärung abgegeben, darin sei aber von einer „TV-Dokumentations-Serie“ die Rede gewesen. Laut des Gerichts wurde die Frau als überfordert und geistig verwirrt dargestellt.
Durch gezielte Nachbearbeitung sei das Erscheinungsbild der Mutter im Hinblick auf ihre Kinder manipuliert worden.
Die Berliner Richter in ihrem Urteil: „Sie wird als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, durchsetzungsfähigen, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt.“
Meine Frage an Euch: Kann dann nicht jeder klagen, der dort mitmacht? Jeder weiß, dass diese Sendung den Zweck hat Leute ins Lächerliche zu ziehen. Jedes Mal steht eine überforderte Mutter, die in einer Hartz 4 Familie verkommt, einer so genannten Powerfrau gegenüber, die den Haushalt auf einer Pobacke erledigt.
Wenn man also bei einer derartigen Sendung mitwirkt, sollte man sich bewusst sein, dass es „RTL II“ nicht um ein möglichst realitätsnahes Abbild der Wirklichkeit geht, sondern darum, möglichst viele Leute vor den Fernseher zu ziehen.