Ich weiß ja nicht, wie es Euch geht, aber ich habe mich schon oft gefragt, wie viele Klagen ProSieben so in der Woche ins Haus fliegen. Täglich werden Menschen auf offener Straße vorgeführt und blamiert. Das Problem ist nur: Sie sind es selbst schuld. Denn wer freiwillig etwas in die Kamera sagt, der muss damit rechnen, dass seine Aussage morgen bei TV Total zu sehen ist. Bei der Klage gegen TV Total geht es jedoch um etwas anderes. Die MABB (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) hat Klage eingereicht gegen „Bimmel-Bingo“ 🙂 Hierbei schleicht Praktikant Elton nachts umher, spielt Klingelmäuschen und stellt völlig verschlafenen Menschen Quizfragen. Höflich ist was anderes, aber lustig ist es trotzdem – zumindest für diejenigen, die verschont bleiben. Die MABB sieht darin, laut dem Kölner Express, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Betroffenen und deren Recht am eigenen Bild.
Man fordert 70.000 Euro. Das wären die Werbeeinnahmen der Sendung. Der Sender sieht das nicht ein. In Berlin konnte sich der Sender vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Anders sieht es beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus… .
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