Füße zu kalt: Gladbacher verklagt Düsseldorfer Schuhgeschäft

Düsseldorf: Hier fällt im Januar das Amtsgericht sein Urteil
Düsseldorf: Hier fällt im Januar das Amtsgericht sein Urteil

Es ereignen sich manchmal Dinge, die können sich nur in Düsseldorf oder Mönchengladbach zutragen. So auch der folgende Fall: Ein Mönchengladbacher kauft sich Winterstiefel. Er trägt sie im Zeitraum Oktober 2010 bis hin zum Frühjahr 2011. Da fällt ihm auf, dass er eigentlich den gesamten Winter durch kalte Füße hatte, trotz der 150 Euro teuren Stiefel. Insbesondere beim Schneeschippen und während des Autofahrens sei ihm der Kältegrad seiner Füße besonders aufgefallen. Also ging es ab zum Düsseldorfer Schuhgeschäft. Weil das Schuhgeschäft die Rücknahme und Kostenerstattung ablehnte, verklagte der Mönchengladbacher das Schuhgeschäft auf Schadensersatz. Der Grund: Die Schuhe hätten seine Füße nicht ausreichend gewärmt. Wie der Express berichtet wird im Januar das Düsseldorfer Amtsgericht sein Urteil fällen. Wenn ich jeden Schuhladen verklagen würde, dessen Schuhe mich irgendwann einmal zum frieren gebracht haben, dann gäbe es in ganz naher Zukunft keine Schuhläden mehr und die Gerichte müssten personell aufstocken.

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob der gute Mann nicht wusste, dass es bei Schuhe in den seltesten Fällen einen Anspruch auf eine zwei Jahre Garantie gibt? Was soll der Schuhladen denn noch mit den abgetretenen und durchgenässten Stinkestiefeln? Die Tatsache, dass dieser Mann in Mönchengladbach wohnt, ist hier keine Entschuldigung. Denn auch in verbotenen Städten sind derartige Entwicklungen schon vorgedrungen.

Falls dieser Mann Recht bekommen sollte, werde ich eine erhebliche Summe Geld von diversen Schuhgeschäften zurückerstatten!

(Foto by Flickr)

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